Vereinssupport
Nachrichten
Wir fördern seit vielen Jahren. Teilnahmeberechtigung Bewerben können sich alle Mitgliedsvereine des BDAF, die ihren Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2021 entrichtet haben. …
Wir wollen unsere Mitgliedsvereine für langjährige Vereinsarbeit danken und dazu ermutigen, diese Vereinsarbeit weiter fortzuführen. Der Dank findet nach Außen in Form …
Förderung unserer Mitgliedsvereine aus besonderem Anlass
Neben der Förderung zu Vereinsjubiläen kann der Bundesverband für einen Mitgliedsverein eine Förderung aus besonderem Anlass gewähren.
Die maximale Förderung in einem solchen Fall beträgt die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages und kann nur einmal im Jahr beantragt werden.
Ein Antrag in dem Jahr für das auch eine Förderung zum Vereinsjubiläum durch den BDAF genehmigt wurde, ist ausgeschlossen.
Ob eine Förderung der Maßnahme durchgeführt werden kann entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit.
Der zu fördernde Mitgliedsverein muss seine Mitgliedsbeiträge aktuell gezahlt haben, bei Beitragsrückständen ist eine Förderung nicht möglich.
Der Antrag ist schriftlich an die Geschäftsstelle des BDAF – Ernst-Barlach-Str. 8, 36041 Fulda zu richten und wird auf der nächsten Vorstandssitzung behandelt.
Bevor diese Art der Förderung erstmals möglich wird, ist eine Entscheidung der Delegiertentagung 2016 über die generelle Art dieser Fördermöglichkeit erforderlich. Bis dahin gestellte Anträge können auch im Nachhinein genehmigt werden und werden anlässlich der Delegiertentagung ausgezahlt.
Förderung unserer Mitgliedsvereine bei Vereinsjubiläen
Wir wollen unsere Mitgliedsvereine für langjährige Vereinsarbeit danken und dazu ermutigen, diese Vereinsarbeit weiter fortzuführen.
Der Dank findet nach Außen in Form einer entsprechenden Urkunde statt. Das ist zwar eine Ehre, aber dafür kann sich der Verein nichts kaufen. Deshalb ist dieser Förderung auch mit finanziellen Mitteln verbunden.
Da wir nur begrenzte Mittel haben und nicht in jedem Jahr unendlich vielen Mitglieder in den Genuss dieser Förderung kommen lassen können, haben wir Voraussetzungen entwickelt, die jedem Verein gerecht werden und gleichzeitig die Ressourcen des Bundesverbandes nicht auf einmal herunterfahren.
Voraussetzung ist, dass alle Bedingungen erfüllt sind – also nicht alternativ sondern kumulativ (Vereinsjubiläum + Mitgliedschaft im Bundesverband).
Vereinsjubiläum | Mitgliedschaft im Bundesverband | Förderung |
30 Jahre | 10 Jahre | 300,00 € |
40 Jahre | 15 Jahre | 400,00 € |
50 Jahre | 20 Jahre | 500,00 € |
Um die Förderung erhalten zu können, ist ein Antrag zu stellen, der formgebunden ist. Der Antrag ist jeweils bis zum 31.12. an die Geschäftsstelle zu geben.
Die Geschäftsstelle prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und wird die Mittel in dem jeweiligen Haushaltsplan (Budget) für das kommende Jahr ansetzen.
Die Verleihung erfolgt dann anlässlich der auf den Antrag folgenden Delegiertentagung.
Qualitätssiegel der Deutsch-Amerikanischen Freundschaft
mit dem Qualitätssiegel der deutsch-amerikanischen Freundschaft zeichnen wir unsere Mitgliedsvereine aus, die an unseren Managementseminaren zur Vereinsführung teilgenommen haben. Die Siegel werden jeweils am Ende des entsprechenden Seminars in Form eine Urkunde verliehen, die die Nutzung des Siegels gestattet.
Die Themen der einzelnen Seminare kommen aus den Bereichen
- Vereinsalltag
- Vereins- und Steuerrecht
- Mitgliederführung
- Mitgliederversicherung
Das Qualitätssiegel wird in den Stufen I, II und III verliehen – wobei jede Stufe ein für sich abgeschlossenes Seminar bedeutet.
Die Seminare finden jeweils am Sonntag nach unserer Bundesdelegiertentagung (die am Samstag durchgeführt wird) statt.
Die Seminare der Stufe I bis III sind Voraussetzung zur Teilnahme an der Zertifizierung „Botschafter der Deutsch-Amerikanischen Freundschaft“.
Die ersten Siegel der Stufe III wurden an unserer Bundesdelegiertentagung 2017 verliehen.